Wohnungseigentumsrechtliche Beratung und Rechtsvertretung für Eigentümergemeinschaften, Einzeleigentümer und Hausverwaltungen
Ebenfalls tätig sind wir im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Auch hier zählen sowohl Eigentümergemeinschaften als auch Einzeleigentümer sowie Hausverwaltungen zu unseren Mandanten. Entsprechend weit ist auch unser Tätigkeitsfeld, orientiert an den Bedürfnissen dieser unterschiedlichen Mandantengruppen. Bei Hausverwaltungen sind wir z. B. bei Fragen der Gesamt- und Einzelabrechnungen behilflich. Bei Eigentümergemeinschaften sind Verfahren gegen einzelne Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, z. B. wegen ausstehenden Hausgeldzahlungen oder Verfahren gegen den Bauträger wegen Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum neben vielen anderen Fallgestaltungen denkbar. Bei Einzeleigentümern ist meist die Beschlussanfechtung zu nennen oder auch die Vertretung gegen den Bauträger wegen Mängeln im Bereich des Sondereigentums.