Die Beratung der Architekten, Ingenieure sowie Fachplaner und Sachverständigen

gehört im ursprünglichen Sinne zum privaten Baurecht, hat sich aber inzwischen verselbständigt. Daher sind Rechtsfragen dieser am Bau beteiligten Planer und Bauüberwacher ein äußerst umfassendes Rechtsgebiet geworden. So werden diese nicht nur bei den Vertragsgestaltungen mit den Auftraggebern und umgekehrt, sondern auch im Rahmen von baubegleitenden Fragen zur Vertragsformulierung, die diese für den Auftraggeber durchzuführen haben oder vorschlagen müssen, beraten. Die baubegleitende und bauabwickelnde Beratung wird ebenfalls durchgeführt. Wichtige Punkte für diese am Bau Beteiligten sind naturgemäß die Honorierung und die Haftungsfragen, welche in verschiedenen Facetten tägliche Beratungsinhalte auch im Bereich der Versicherungsbranche sind. Dazu zählen so wichtige Fragen der Gründung bzw. Änderung von Gesellschaften, Mitarbeiterfragen, aber auch Verfahrensfragen in der Vergabe nach VOF und VOL und der Rechtsschutz beim unterschwelligen Vergabebereich, sowie berufs- und versicherungsrechtliche Fragen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Urheberrechtsschutz und dessen Durchsetzung.

Natürlich begleiten wir Auseinandersetzungen der Betroffenen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, bei Schieds- und Schlichtungsverfahren sowie für als auch ohne versicherungsvertraglichen Schutz.

Claus Corbion - Architekten- und Ingenieurrecht

Korbion Rechtsanwälte GbR

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