Im mietrechtlichen Bereich vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter, im gewerblichen wie im privaten Bereich.

Warum vertreten wir beide Seiten? Weil wir es für sinnvoll erachten, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Bedürfnisse sowohl der Vermieter- als auch der Mieterseite zu haben, um umfassend beraten zu können.

Mietrechtliche Betreuung vom Vertragsentwurf bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses

Unsere Tätigkeit setzt nicht erst nach Abschluss des Mietvertrages an, sondern sinnvollerweise schon vorher.
Auf Vermieterseite sind wir gerne behilflich klauselsichere Mietverträge zu erstellen, die den jeweiligen Bedürfnissen des Vermieters und der zu vermietenden Immobilie gerecht werden.
Auf Mieterseite prüfen wir gerne vor Abschluss des Mietvertrages, ob dieser ggf. "Fallstricke" enthält, die der Mieter nicht unterzeichnen sollte.
Bei gewerblichen Mietverträgen ist es nicht selten der Fall, dass für den Betrieb des angestrebten Gewerbes noch eine Baugenehmigung in Form der Nutzungsänderungsgenehmigung eingeholt werden muss. Auch in diesem Bereich stehen wir gerne beratend zur Seite, ob überhaupt Aussichten bestehen, dass die erforderliche Nutzungsänderungsgenehmigung erteilt wird und falls ja, unter welchen Auflagen (z. B. Brandschutz, Zweiter Rettungsweg, usw.). Sinnvollerweise sollte auch diese Beratung vor Abschluss des Mietvertrages stattfinden.

Ferner umfasst unser Tätigkeitsangebot auch die Beratung und Rechtsvertretung im bestehenden Mietverhältnis sowie dessen Beendigung und Abwicklung.

Ira Corbion - Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

Korbion Rechtsanwälte GbR

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