Die Kanzlei besteht seit November 1998.

Die Anforderungen an die Rechtsberatung in den einzelnen, von uns stets kompetent betreuten Rechtsgebieten sind so unterschiedlich, wie die Mandanten, die uns aufsuchen. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Firmen und öffentliche Auftraggeber. Unser Leistungsspektrum orientiert sich daher stets an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Mandanten

Dabei ist es stets unser Bestreben, für den Mandanten im außergerichtlichen Bereich eine einvernehmliche Lösung des Rechtsproblems zu erreichen, um im Sinne des Mandanten Zeit, unnötige Prozesse und damit auch unnötige Kosten zu vermeiden.

Frühzeitiger Rechtsrat erspart unnötige Folgekosten

Leider ist sehr häufig festzustellen, dass Mandanten mit der Einholung eines Rechtsrats so lange warten, bis sprichwörtlich „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist". Zum Beispiel wird, aus vermeintlichen Kostenersparnisgründen, beim Erwerb einer Immobilie der Kaufvertrag ohne vorherige rechtliche Überprüfung durch einen Anwalt unterzeichnet. Ähnliches gilt beim Bauträgervertrag. Wenn es dann hinterher zu Problemen kommt, stellt man nicht selten fest, dass in dem Vertrag Klauseln enthalten waren, die sich für den Bauherrn nachteilig auswirken. Oder im bauordnungsrechtlichen Bereich wird zunächst die Anhörung ohne Einholung von Rechtsrat selber „bearbeitet" und erst wenn der Bescheid in der Welt ist, wird Rechtsrat eingeholt. Zu diesem Zeitpunkt läuft dann jedoch schon die Rechtsmittelfrist, so dass im Zweifel Klage zumindest fristwahrend erhoben werden muss, da es uns in der Kürze der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich ist, eine für den Mandanten gute Lösung mit der Behörde auszuhandeln. Unser Fazit ist daher, dass sich viele Prozesse durch die Einholung eines möglichst frühzeitigen Rechtsrates vermeiden ließen.

Unsere Rechtsberatung setzt bereits an dem Punkt an, wo Sie sich z. B. dazu entschließen, eine Immobilie zu erwerben oder ein Grundstück zu erwerben, welches Sie bebauen möchten. Weiter setzt sich unsere Tätigkeit fort in Fragen des Architektenvertrages sowie der Handwerkerverträge, der Baugenehmigung, der Bauausführung (Stichwort Mängel am Bau), sonstige bauordnungsrechtliche Fragestellungen, der Vermietung oder Wohnungsverwaltung, schlicht sämtliche Fragen, die sich um bauen + wohnen ranken. In diesen Bereichen vertreten wir sowohl die Bauherrenseite als auch die Architekten- oder Handwerkerseite, so dass uns sämtliche Blickwinkel hinreichend bekannt sind.

Gerade für öffentliche Auftraggeber ist auch die Vertretung in Vergabeverfahren hervorzuheben. Wir betreuen Vergabeverfahren von der Vorbereitung (Fragestellung der Ausschreibungspflicht, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, ggf. unter Hinzuziehung der jeweiligen „Fachplaner"), über die Durchführung bis zu einem eventuellen Nachprüfungsverfahren. Besonderes Augenmerk wird hier darauf verwendet, klassische Formfehler, die zu erfolgreichen Rügen oder Nachprüfungsverfahren führen können, auszuschließen, damit das Vergabeverfahren reibungslos und ohne Zeitverlust durchgeführt und abgeschlossen werden kann.

Korbion Rechtsanwälte GbR

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