Im Bereich des öffentlichen Baurechts sind wir sowohl rechtsberatend als auch rechtsvertretend tätig.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Bauherren als auch Nachbarn, welche sich gegen ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Wehr setzen wollen, sowie von bauordnungsrechtlichen Verfügungen (z. B. Beseitigungs-, bzw. Abrissverfügung, nachträgliche Auflagen) Betroffene, aber auch z. B. Mieter im gewerblichen Bereich, welche eine Nutzungsänderungsgenehmigung für die zur Ausübung ihres Betriebes angemieteten Räume benötigen.

Bürokratieabbaugesetz und rechtzeitige Rechtswahrung

Da infolge des II. Bürokratieabbaugesetzes das Widerspruchsverfahren im Bereich des öffentlichen Baurechts weitestgehend entfallen ist (diese Regelung ist bislang bis zum 31.12.2013 verlängert worden), ist der außergerichtliche Rechtsschutz erheblich verkürzt worden, so dass es für eine effektive Interessenwahrnehmung, insbesondere auf Bauherrenseite, ratsam ist, den Anwalt schon im Vorfeld des Bauantrages aufzusuchen und nicht erst bei Ablehnung desselben durch die Behörde. Anderenfalls müsste - zur Rechtswahrung - zumindest fristwahrend Klage erhoben werden, wodurch häufig vermeidbare Zusatzkosten anfallen.

Bauplanung, Baugenehmigung, Baulasten, Bauordnungsverfügungen

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich jedoch nicht nur auf Baugenehmigungen, sondern selbstverständlich auch auf jegliche Form bauordnungsrechtlicher Verfügungen. Zu nennen wären hier beispielsweise nachträgliche (einschränkende) Auflagen, z. B. Brandschutz, für Ihr Gebäude oder Ihren Betrieb, Beseitigungs- und Abrissverfügungen, weil ein Bauwerk oder Bauwerksbestandteil u. U. nicht über die entsprechende Baugenehmigung verfügt.

Weiter stehen wir Ihnen auch in Fragen des Bebauungsplanverfahrens, bei Bauland und Erschließungsvorhaben ebenso beratend, vertragsgestaltend und rechtsvertretend zur Seite wie in Fragen zu Baulasten und Dienstbarkeiten.

Ira Corbion - Öffentliches Baurecht

Korbion Rechtsanwälte GbR

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Telefon 0211 - 688 728 0
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