Privates Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen allen am Bau Beteiligten

Dieses Rechtsgebiet umfasst den weitläufigen Bereich der Rechtsbeziehungen der Baubeteiligten und wird in Abgrenzung zum verwaltungsrechtlichen/öffentlich-rechtlichen Rechtsgebiet auch als privates Baurecht bezeichnet. Es bedeutet also nicht etwa eine Beschränkung auf den privaten Sektor, sondern gilt auch für den öffentlichen Auftraggeber oder Firmen.

Bauverträge nach BGB oder VOB/B, Vertragserstellung und Vertragsprüfung

Grundlage sind die Vertragsbeziehungen zwischen den an einem Bau Beteiligten, also dem Auftraggeber (Bauherrn), dem Bauunternehmer (Auftragnehmer) und dessen Subunternehmern und Lieferanten sowie auch den planenden und bauüberwachenden Architekten und Ingenieuren sowie eine Vielzahl von weiteren an einem Entstehen oder an Änderungen eines Bauwerks Beteiligten, wie Projektsteuerern, Finanzierern, Bauträgern und Bauvermittlern. Hier handelt es sich überwiegend um erfolgsbezogene Werkverträge, welche auf dem BGB oder der VOB/B basieren. Die Verträge sind aber vielfach Grund der Unstimmigkeiten am Bau. Daher begleiten wir sowohl Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure sowie andere Baubeteiligte von der Idee bis zur Realisierung und Abwicklung des gesamten Bauvorhabens während der Gewährleistungsfristen und auch danach, wenn sich Fragen der Vermietung oder des Verkaufs anschließen.

Projektbezogene Ausschreibungsvorbereitung und -betreuung für öffentliche Auftraggeber

Neben der Entwicklung von speziellen Bau- und Architekten-/Ingenieurverträgen, Bauträger- und Projektsteuererverträgen werden auch für den öffentlichen Auftraggeber projektbezogene Ausschreibungsvorbereitungen für die im Vergabeverfahren gegenständlichen Verträge mit den Bietern entwickelt und begleitet. Hier spricht man auch von juristischem Projektmanagement.

Vertretung im Bauprozess, Streitschlichtung, Schiedsverfahren

Natürlich läuft es an Baustellen nicht immer glatt, so dass natürlich auch die Rechtsvertretungen in Klageverfahren, Selbständigen Beweisverfahren und Schiedsverfahren durchgeführt werden. Auch hier mag es sich anbieten, dass eine Streitschlichtung in Betracht kommt, wofür Ihr Ansprechpartner, Herr Rechtsanwalt Korbion als neutraler Schlichter oder Schiedsrichter tätig wird.

Claus Corbion - Privates Baurecht

Korbion Rechtsanwälte GbR

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