Während es bisher gängige Rechtsprechung war, dass für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers die Prognose maßgeblich war, dass eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist bzw. aufgrund einer Erkrankung mit häufigeren und/oder langwierigen Erkrankungszeiten gerechnet werden muss, welche mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit vergleichbar sind, gilt nun ein milderer Prognosemaßstab. Nunmehr gilt ein Beamtenbewerber, dessen Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, nur dann als gesundheitlich nicht geeignet, wenn die vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Den beiden Urteilen ist zu entnehmen, dass dieses auch für Bewerber gilt, welche einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit kann somit nur noch abgelehnt werden, wenn eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit für eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit spricht.

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