Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist immer wieder ein streitiges Thema zwischen Mieter und Vermieter. Nun wurde höchstrichterlich entschieden, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der nachgewiesene Eigenbedarf kurze Zeit nach dem Abschluss eines Mietvertrages entstanden ist. Der Eigenbedarf darf aber im Zeitpunkt des Mietvertraes für den Vermieter nicht absehbar gewesen sein. Die Entscheidung betrifft den immer wieder streitigen Fall, dass kurz nach Einzug der Mieter plötzlich ein Eigenbedarfsgrund vom Vermieter vorgebracht wird.

BGH, Urt. v. 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

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