Unsere Tätigkeit im vergaberechtlichen Bereich kann man mit gutem Gewissen als umfassend bezeichnen.

Umfassend vom Blickwinkel her - wir vertreten sowohl die Auftraggeber- als auch die Auftragnehmerseite - und umfassend vom Tätigkeitsbereich her - wir sind sowohl beratend im Vorfeld einer geplanten Ausschreibung, als auch ausschreibungsbegleitend und, soweit erforderlich vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten tätig. Insbesondere für den Auftraggeberbereich bieten wir auch auf Anfrage Seminare zum Vergaberecht an. Sie bestimmen nach Ihren Bedürfnissen den Inhalt und die Dauer des Seminars, ob es ein Grundlagenseminar, speziell  auf VOB-, VOL- oder VOF-Ausschreibungen oder einzelne Sonderproblematiken oder Rechtsprechungsübersichten gerichtet sein soll. Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an.

Vermeidung von Ausschreibungsfehlern und Vergabefehlern zur Minimierung des Risikos von Nachprüfungsverfahren

Unsere Tätigkeit im Vergaberecht, insbesondere aus Auftraggebersicht, ist von dem Bestreben geprägt, von vornherein Ausschreibungs- und Vergabefehler zu vermeiden, um Ihre Vergabe zügig und termingerecht voranzubringen und zeitaufwendige Nachprüfungsverfahren, so weit wie möglich, zu vermeiden. Unsere Erfahrung auf diesem Gebiet zeigt, dass gerade auf Auftraggeberseite häufig Fehler gemacht werden, welche nicht selten den positiven Aussgang eines Nachprüfungsverfahrens und damit immensen Zeitverlust und leider häufig auch finanzielle Schäden zur Folge haben.

Beratung und Rechtsvertretung auf Bieterseite 

Auch auf Bieterseite stellen wir immer wieder fest, dass es entweder an einer hinreichenden Kenntnis der sehr umfangreichen und teilweise auch sehr komplexen vergaberechtlichen Vorschriften mangelt und schon aus diesem Grund, häufig schon bis zur  Angebotsabgabe Fehler gemacht werden, die unter Umständen den Auftrag oder die Erfolgsaussichten in einem eventuellen Nachprüfungsverfahren "kosten" können. Zu verweisen ist hier insbesondere auf die sehr strengen Rügevorschriften, die häufig übersehen werden, mit fatalen Folgen für die weiteren Möglichkeiten der Rechtswahrnehmung. Gerade auf Bieterseite ist uns auch bewusst, dass Bieter häufig die Befürchtung hegen, es sich mit dem potentiellen Auftraggeber "zu verscherzen", wenn sie gegen die Ausschreibung oder die Auswahlentscheidung Einwände erheben. Unsere anwaltliche Beratung und Tätigkeit berücksichtigt auch diesen Aspekt und es wird gemeinsam mit unserem Mandanten nach der für ihn besten Lösung gesucht.

Ira und Claus Corbion - Vergaberecht

Korbion Rechtsanwälte GbR

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Telefax 0211 - 688 728 28
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