Das Beamtenrecht bildet in unserer Kanzlei eines der "Standbeine" und wird als solches schon seit 1998 bearbeitet.
Abzugrenzen ist dieser Bereich vom Arbeitsrecht und dem Recht des öffentlichen Dienstes im Angestelltenverhältnis. Letztere Bereiche werden in unsere Kanzlei nicht angeboten, hier verweisen wir aber gerne an entsprechend kompetente Kollegen weiter. Ausgenommen sind hiervon Verfahren, in welchen es um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geht, da hier auch der Schwerpunkt im Beamtenrecht zu sehen ist.
Allgemeines Beamtenrecht für alle Gruppen, Disziplinarrecht und Personalvertretungsrecht
Im Bereich des Beamtenrechts ist uns durch die langjährige Tätigkeit nahezu jede Fachrichtung mit ihren jeweiligen Besonderheiten bekannt, gleich, ob Lehrer, Polizei, Feuerwehr, Justizdienst und Justizvollzugsdienst, allgemeiner Verwaltungsdienst, Richter oder Hochschulprofessoren. Auch die vielfältigen Bereiche, in welchen Probleme auftreten können, sind uns hinlänglich bekannt, so dass Sie gerne mit Fragen z. B. aus den Bereichen Dienstunfähigkeit, Zurruhesetzung, Abordnung, Versetzung, Umsetzung, dienstliche Beurteilung, Beförderung, Dienstunfall, Beihilfe, Nebentätigkeit, usw. zu uns kommen können.
Weiter bieten wir eine Rechtsvertretung in Disziplinarverfahren an. Je nach Schwere des Vorhaltes erfolgt die Rechtsvertretung auch in enger Abstimmung mit Ihrem Strafverteidiger.
Ferner sind wir auch beratend und rechtsvertretend im Bereich des Personalvertretungsrechts tätig.